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Haben Sie gegenüber einer Behörde oder einer Gemeinde Schulden auf sich gezogen, dann bekommen Sie schon als erstes Schreiben von uns die „Schuldeninformation“.
Das vorerwähnte Schreiben „Zahlungsaufforderung“ entfällt.
Vorrang haben zum Beispiel:
Eine Behörde, zum Beispiel die Steuerverwaltung, hat eine noch offene Forderung gegen Sie und überlässt uns diese zur Beitreibung. Das bedeutet: Sie müssen die Schuld bei Kronofogden begleichen. Das Fälligkeitsdatum ist in dem Schreiben an Sie angegeben.
Wenn Sie mit der Forderung nicht einverstanden sind, dann müssen Sie das der Behörde, die die Forderung erhebt, mitteilen. Übersehen Sie dabei aber nicht, dass Sie gleichwohl spätestens zum Fälligkeitsdatum an uns zahlen müssen.
Bleiben Sie auch dann die Zahlung schuldig, leiten wir Ermittlungen zu Ihrer wirtschaftlichen Lage ein. Gegebenenfalls kommt es dann zu einer Pfändung
Pfänden bedeutet: Zur Begleichung Ihrer Schulden können wir Teile Ihres Lohns einziehen oder Sachwerte aus Ihrem Besitz (Pkw, Eigentumswohnung u.ä.) verwerten.
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