Was bedeutet Schuldenerlass?
Für die Befreiung von einem Teil Ihrer Schulden (skuldsanering) wird ein Abzahlungsplan erstellt, wonach Sie innerhalb einer bestimmten Frist Schulden abtragen. Für Private sind das fünf, für Unternehmen drei Jahre. Damit endet Ihre Zahlungspflicht.
Wer ist berechtigt?
Schuldenerlass kann in Anspruch nehmen, wer schwer verschuldet ist – Unternehmen ebenso wie Private.
Was sind die Bedingungen?
- Sie sehen keinerlei Möglichkeiten, ihre Schulden zu begleichen, auch im Lauf vieler Jahre nicht.
- Ein Erlass ist vertretbar in Anbetracht Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
- Sie leben und arbeiten in Schweden und sind auch dort verschuldet.
- Wenn Sie Selbstständiger (enskild företagare) sind, müssen sie eine geordnete Geschäftsführung vorweisen.
- Sie dürfen nicht mit Gewerbeverbot belegt sein.
Das Verfahren
Die Schuldenerlassung läuft in folgenden Schritten so ab:
- Zur Beantragung brauchen Sie ein Formular. Das finden Sie auf unserer Internet-Seite https://www.kronofogden.se unter unseren Online-Diensten (e-tjänster). Sollten Sie nicht klarkommen, wenden Sie sich an die Verbraucherberatung der Gemeinde (budget- och skuldrådgivare).
- Wir prüfen, ob Sie die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Wenn ja, fassen wir einen vorläufigen Beschluss (preliminärt beslut) über die Höhe Ihrer Abzahlungen.
- Sie beginnen die Abzahlungen gleich nach Erhalt des vorläufigen Beschlusses.
- Ihre Gläubiger bekommen von uns zur Stellungnahme eine einstweilige Aufstellung aller Ihrer Schulden zum Zeitpunkt Ihres Zahlungsbeginns.
- Nach geraumer Zeit fertigen wir einen endgültigen Beschluss aus. Darin ist festgelegt, wie die Schuldenerlassung abläuft.
- Der Beschluss ist mit einem Abzahlungsplan verbunden. Leben Sie am Existenzminimum, kann ein Beschluss ohne Abzahlungsplan ergehen. In diesem Fall sind Ihre Abzahlungen ausgesetzt. Für Unternehmer gilt diese Regelung nicht. Sie sind immer abzahlungspflichtig nach Plan.
- Ist die Schuldenerlassung abgeschlossen – für Privatpersonen gewöhnlich nach fünf bzw. für Unternehmer nach drei Jahren – dann sind sie, was die Schulden im Erlassungsverfahren betrifft, schuldenfrei.